So erstelle ich eine Testament-Spende

Das Spendenaufkommen wächst nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Vielen Spendern ist dennoch nicht klar, dass man sogar über das eigene Ableben hinaus noch seine Spenden anordnen kann. Hierzu ist es jedoch unerlässlich, dass man sich zur Testamentserstellung entschließt. Zahlreiche Testamentsersteller entscheiden sich heute schon für eine Aufteilung des Nachlasses. Sie vergeben zusätzlich einen Teil davon an gemeinnützige Institutionen.


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Gesetzliche Erbfolge ohne Testament

Gesetzt den Fall, dass kein Testament im Erbfall vorgelegt wird, werden automatisch die nächsten Blutsverwandten, darunter auch Adoptierte, gesucht und begünstigt. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt dies genauso vor. Natürlich wird, ohne einen persönlichen Letzten Willen, automatisch nur die gesetzliche Bestimmung umgesetzt. Wenn man das nicht will, dann muss man tätig werden. Zusätzlich ist diese gesetzliche Erbfolge noch nach straffen Regeln geordnet. Auch die Ehegatten, solange die Scheidung nicht eingereicht wurde, und auch gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner zählen zu diesem Erbenkreis. Es könnten, wenn keine vorrangigen Erben vorhanden sind, auch die Eltern des Verstorbenen berücksichtigt werden. Wer keine gesetzlichen Erben hinterlässt, oder im Letzten Willen keinen Erben nennt, müsste damit rechnen, dass letztendlich der Staat das herrenlose Vermögen kassiert. Die gesetzliche Erbfolge kann aber, aufgrund der Testierfreiheit im Bürgerlichen Gesetzbuch, auch frei und gänzlich verändert werden.

Wie kann man die gesetzlich Erbfolge ändern?

Jeder Mensch kann hingegen völlig frei bestimmen, wer den Nachlass erhält. Es wäre also auch möglich, dass man alles auch komplett in gute Hände geben möchte. Die Möglichkeiten zu nutzen, einer gemeinnützigen Gemeinschaft für den guten Zweck über das Ableben hinaus, etwas zu kommen zu lassen, das ist doch ein gutes Gefühl. Aber auch neben den Verwandten können Testament-Spenden sowie Vermächtnisse für den guten Zweck sowie für Freunde oder Nachbarn vergeben werden. Der Gesetzgeber lässt dem Erblasser die Freiheit, wem er sein Vermögen hinterlassen möchte. Allerdings existiert hierzu auch eine Einschränkung, und zwar aufgrund der garantierten Rechte von Ehegatten, Kindern, Adoptivkindern, also den gesetzlichen Erben. Im Pflichtteilsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches ist hierzu eine Mindestbeteiligung am Nachlass vorgegeben. Dazu gibt es genaue Regelungen bezüglich des Anteils, sowie auch Ausnahmen im Extremfall. Ein Erbe müsste schon schwerwiegende Dinge getan haben, dass er eines Pflichtteils nicht mehr würdig ist. Allerdings wären schwerwiegende Familienstreitigkeiten jedoch kein Grund für eine Pflichtteilsentziehung.

Erbe ist ein gemeinnütziger Verein

Im Testament könnte ein gemeinnütziger Verein, wie z.B. den SOS-Kinderdorf-e.V. auch als Erbe eingesetzt werden. Die Formalien, welche stets zu beachten sind, wären auch hierbei von Belang. Die wichtigste Voraussetzung dazu ist, dass man ein Testament gänzlich von Hand schreibt. Die finale Unterschrift darf niemals fehlen und auch Ort und Datum sind sinnvoll, damit das letzte Testament zweifelsfrei als solches erkannt wird.

Tipp: Viele gemeinnützigen Vereine, auch der SOS-Kinderdorf-e.V., beschäftigen sogar versierte Rechtsanwälte, welche helfen beim Verfassen des Testaments. Falls man die Absicht hat, diese zu begünstigen, kostet das Ganze auch keinen Pfennig.

Menschen ohne gesetzlichen Erben, könnten ihren Nachlass einer oder mehreren gemeinnützigen Institutionen vererben. Wer seine Verwandten gleichberechtigt begünstigen möchte, könnte auch nur einen Teil des Erbes für den guten Zweck einsetzen. Beide Fälle werden im Testament unterschiedlich eingetragen.

Der ganze Nachlass geht an mildtätige Organisationen

Hierbei wird der gemeinnützige Verein in ihrem Testament zu Ihrem Erben bestimmt. Der Text könnte lauten:

„Ich, Vorname und Zuname, setze zum Erben meines gesamten Nachlasses, den gemeinnützigen Verein „XYZ“ (volle Bezeichnung angeben) ein.“

  1. Vorteil 1: Die gemeinnützige Organisation verwaltet nach Ihrem Ableben das Erbe sofort. Im Erbfall kann der Nachlass umgehend seine mildtätige Wirkung entfalten
  2. Vorteil 2: Der Nachlass wird unversteuert in das Eigentum des gemeinnützigen Vereins einfließen (Achtung auf die Gemeinnützigkeit achten!)

Ein Teil des Erbes soll an einen gemeinnützigen Verein gehen

Hierbei handelt es sich um ein Vermächtnis oder um eine Auflage. Beides wäre vom Erblasser im Testament anzuordnen. Es könnte sich dabei zum Beispiel um die Übergabe eines Geldbetrages, einer Immobilie, oder eines Grundstücks sowie eines anderen Wertgegenstandes handeln.

Folgendes ist dafür relevant:

  1. Zunächst geht alles in den Besitz des Erbe über. Ein Vermächtnisnehmer oder der Empfänger einer Auflage muss den zugedachten Gegenstand vom Erben einfordern. Er ist also auf die korrekte Abwicklung des Erben angewiesen
  2. Einen Steuervorteil haben Erben und andere Begünstigte. Eine Teilvergabe an einen gemeinnützigen Verein vermindert den Nachlass und somit auch die Erbschaftssteuer für den Erben. Der gemeinnützige Verein ist in aller Regel ohnehin von einer Erbschaftssteuer befreit.

Beispiel einer Testament Spende von Oliver Schmid

Zudem sollte man nicht nur verallgemeinernd schreiben, ich vermache oder vererbe an „gemeinnützige Vereine“. Wichtig ist es, ganz genau festzulegen, welchen Verein man mit dieser Spende bedenkt. Ein Beispiel dafür, einen Teil des Erbes abzutreten, finden Sie im Testament von Oliver Schmid. Sein Testament wurde von ihm online veröffentlicht. Er hat sich für die gute Sache des SOS Kinderdorf e.V., mithilfe eines Vermächtnisses entschieden. Keinesfalls hat er die Absicht, deshalb seine Tochter zu enterben, sondern lediglich deren Erbe geringfügig geschmälert. Zudem enthält das Muster-Testament, zur korrekten Abwicklung für seine Erbin, die Anordnung eines Verwalters bis zu deren Volljährigkeit. Ein Testamentsverwalter ist demzufolge aufgrund des Testaments verpflichtet, dem SOS Kinderdorf e.V., die von ihm festgelegte prozentuale Zuwendung im Erbfall zu übergeben.

Das Erbe soll in gute Hände gelegt werden

Seriöse gemeinnützige Hilfsorganisationen leisten rund um den Globus eine gute Arbeit. Jeder Spender wünscht zudem, dass die Spenden in die vorgesehenen Projekte fließen und nicht in unbekannten Zweigen versickern. Der beabsichtigte Zweck der Spende muss unbedingt erfüllt werden. Zur Prüfung der Hilfsvereine könnte man beispielsweise von Prüforganisationen vergebene Prüfsiegel suchen. Eines der bekanntesten, im Bereich der sozialen Vereine, ist das DZI-Prüfsiegel.

Die Institute prüfen das, worauf auch Spender bei Seriosität-Kriterien achten sollten:

  1. Leitbilder und zukunftsweisende Ziele
  2. Erfahrung bei der Abwicklung von Projekten des gemeinnützigen Vereins
  3. Welche Spendensammlungen werden wofür durchgeführt
  4. konkreter Einsatz der Mittel
  5. Sind durchgeführte Projekte öffentlich gemacht?
  6. besteht eine transparente und aktuelle Darstellung der Vereinsaktivitäten?

Entscheidungshilfen bei der Wahl der Institution

Eine Spende richtet sich stets nach den eigenen Zielen. Weiterhin sollte man auch verschiedene Hilfsorganisationen gegenüberstellen, und die verschiedenen Hilfseinsätze kritisch prüfen. Passt es zu den eigenen Vorstellungen, z. B. Kindern eine Zukunft zu geben? Der SOS-Kinderdorf-e.V. erfüllt selbstverständlich die DZI-Prüfkriterien. Das DZI Spendensiegel ist auf der Webseite abgebildet. Auch Verbraucherzentralen und früher der Menschenrechtler Nelson Mandela äußerten sich häufig lobend über diese gemeinnützige Kinderhilfe-Organisation. Die eigene Prüfung des Jahresberichts auf den Webseiten könnte zusätzlich Klarheit zur bevorzugten Organisation bringen.

Inspirationen für die eigene Testament Spende könnte das Testament von Oliver Schmid, dem Gründer von Gedenkseiten.de, liefern. Er hat vor vielen Jahren schon geprüft, ob der SOS-Kinderdorf e.V. sein Vertrauen verdient und diesem durch sein Handeln letztlich dieses auch geschenkt. Jeder Leser kann Passagen aus diesem Testament - Text kostenfrei verwenden. Um persönliche Fragen auch telefonisch abklären zu können, sind die Kontaktdaten für alle Nachlass- und Vermögensübertragungen beim SOS-Kinderdorf-e.V. zu finden oder auf der vorher genannten Website. Jeder Mensch hat die Möglichkeit mit einem letzten Willen zu handeln. Wertvolle Inspirationen erhält man auch von Freunden oder Bekannten, falls man gewillt ist dieses schwere Thema anzusprechen.

Tipp: Die Spendensumme fließt ohne Abzug in die gute Sache. Hat das Finanzamt einen Verein erst einmal als gemeinnützig anerkannt, so werden testamentarische Erbbeträge, Auflagen und Vermächtnisse unversteuert dem guten Zweck zukommen. Der Fiskus wird dieses gesellschaftliche Engagement honorieren. Dies geschieht, indem anerkannte gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit sind. Die Zuwendungen, entweder Geldspenden oder Sachen usw., kommen also ungeschmälert an. Dies gilt ebenso für die Spende zu Lebzeiten, wie auch für eine Testament-Spende.